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Nachweisführung - Alles unter Kontrolle
Welche Papiere erhalten Sie

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Das seit 7. Oktober 1996 geltende Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz KrW-/AbfG) regelt die näheren Einzelheiten zu Form, Verfahren und Inhalt der Überwachung und Entsorgung von Abfällen. Demnach muss der Abfallerzeuger bei der Entsorgung seiner Abfälle die Entsorgungswege vom Zeitpunkt der Entstehung bis zur Entsorgung nachvollziehbar dokumentieren können. Doch wie gestalten sich die Entsorgungsformalitäten in der Praxis? Wie kennzeichnet und stuft man Abfälle richtig ein? Wie kommt man Dokumentationspflichten nach? Bei diesen und weiteren Fragen steht Ihnen unser zertifizierter Entsorgungsbetrieb zur Seite

Unsere Nachweisführung beinhaltet folgende Leistungen:

Wir erstellen sämtliche geforderten Nachweise laut Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Sie erhalten  zur Nachweisführung folgende Papiere:

Generelle Nachweise

LS ( Leistungsschein), wird für jede von uns zu erbringende Dienstleistung erstellt.
Übernahmeschein bzw. Begleitschein
Wägeschein, nur wenn bei der Entsorgung eine Gewichtsermittlung notwendig ist und durchgeführt wurde.
Kopie des Sammelentsorgungs-Nachweis (auf Wunsch)

Nachweisführung im betrieblichen Abfallmanagement

Umsatz-, Roherlös- und Mengenbelege
Abfall-/Gefahrgut-Tranportbelege
Verwaltung der Genehmigungsdokumente
Begleitpapiere (Abfall-Begleitschein, Abfall-Übernahmeschein, Gefahrgut-Begleitpapiere, u.v.m.)
Aussagen zum Verbleib der entsorgten Abfälle, einschließlich deren Behandlung
Begründung für den Fall, dass Abfälle nicht verwertet wurden